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Brand- u. Rauchgasschäden

in Brand geraten
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BITTE KEINESFALLS WASCHEN!

ACHTUNG: Verunreinigte und kontaminierte Fahrzeuge dürfen zur Begutachtung vorher nicht gewaschen (Sachbeschädigung) werden. Diese Fahrzeuge dürfen im Straßenverkehr auch nicht mehr bewegt werden. Sie sind bis zur erfolgreichen Sanierung als „nicht verkehrssicher“ und „nicht fahrbereit“ zu betrachten und werden als solche auch so von uns deklariert!

Sie können in einem vergifteten Fahrzeug sterben!

Brände sind das hochkomplexeste Schadensszenario, welches es als Schadensfall zur Regulierung gibt.

Wir unterscheiden hier nach Bränden im Freien und Bränden in Tiefgaragen. Es gibt aber noch eine ganze Vielzahl anderer Arten von Bränden. Da wir aus dem Kraftfahrzeuggewerbe kommen, sind auch nur Brände, wo Fahrzeuge betroffen sind, für uns relevant. Häuser und Gebäude sind natürlich aber genauso kontaminiert und beaufschlagt wie alles andere, nur unterliegen diese nicht unserem Fachgebiet.

Bei Brandschäden muss es noch nicht einmal im Auto selbst gebrannt haben. Es reicht vollkommen, dass z. B. bei einem Tiefgaragenbrand ein Fahrzeug einfach nur geparkt war. Durch die Ruß- und Qualmentwicklung kommen sämtliche Gift- und Gefahrenstoffe mit dem Auto in Berührung. Dass sich dabei ein Rußfilm auf das Fahrzeug niederlegt, der selbst bei verschlossenen Fenstern sogar in den Innenraum ein­dringt, versteht sich von selbst.

 

Die Giftstoffe, die generell bei Brandentwicklungen freigesetzt werden, sind unsichtbar und vollkommen geruchlos. Diese können bis zu 1.200 m im Radius auf alle dort befindlichen Oberflächen gelangen. Aufgrund seiner starken Haftung wird in der Regel angenommen, er sei "eingebrannt". Der durch die Luftfeuchtigkeit eintretende Oxidationsprozess hinterlässt einen spektakulären, negativen Eindruck auf die Geschädigten.

1.     Sie haben ein Fahrzeug, welches selbst gebrannt hat oder z. B. in einer Tiefgarage einem Brand ausgesetzt war.

Das bedeutet, dass das Fahrzeug von außen und oftmals auch von innen mit schwarzem Ruß überzogen ist. Ein Fahrzeug ist wesentlich weniger dicht, als man allgemein hin anneh­men könnte und der Ruß dringt recht leicht in den Innen­raum ein. Eine Unzahl verschiedenster Oberflächen sind bei einer solchen Reinigung verschmutzt und kontaminiert und jede dieser Oberflächen stellt andere Ansprüche an seine Reinigung.

 

2.    Ob es im Fahrzeug selbst gebrannt hat oder nicht, diese Fahrzeuge weisen generell innen sowie außen einen beißenden, starken Brandgeruch auf.

 

3.   Generell werden bei Bränden ausnahmslos Giftstoffe in ex­tremster Form freigesetzt. Selbst wenn ein Fahrzeug den An­schein erweckt, nur von außen verunreinigt zu sein, haben Studien bewiesen, dass generell das Fahrzeug innen und außen mit Giftstoffen kontaminiert ist.

 

4.    Eine weitere Komponente und Problematik bietet sich, wenn das Fahrzeug zusätzlich - auch im Innenraum - mit Löschstaub überzogen ist.

Aber es hat sich gezeigt, und dies ist wissenschaftlich nachgewiesen, die Partikel sind nicht mit dem Lack verschmolzen, sondern lediglich anoxidiert. Untersuchungen haben ergeben, dass sogar der glühende Flexnebel nicht das Wärmepotential hat, in eine Lackoberfläche einzudringen. All diesen Problematiken muss bei der Sanierung eines Kraftfahrzeugs mit solchen Verunreinigungen Rechnung getragen werden.

Die für uns als Sachverständige wichtigste Aussage hierzu ist: Sie haben Anspruch auf eine komplette Reinigung und Dekontaminierung Ihres Fahrzeuges, sofern Sie sich innerhalb des 1.200 m Radius befinden. Und wie Sie selbst abschätzen können, sind 1.200 m ein wirklich sehr großer Radius.

 

Früher war die einhellige Meinung, selbst bei uns Sachverständigen: Hier muss neu­ lackiert bzw. die betroffenen Teile ausgetauscht werden. Wichtig ist dabei allerdings nicht die Reinigung selbst, sondern die Neutralisation der gesundheitsgefährdenden Stoffe.

 

Inzwischen wissen wir, dass es Sanierungsmethoden für außen und innen gibt, die an Gründlichkeit einer Neulackierung gleich kommen. Ihr Fahrzeug ist nach einer solchen Sanierung außen wie innen wie neu. Und vor allem ist es komplett schadstofffrei - kein Geruch, keine Schadstoffe.

in Brand geraten

Brände im Freien

Brände im Freien. Fahrzeugwäsche? Aufbereitung?...-

NEIN, BITTE KEINESFALLS WASCHEN.

Es gibt hier einzig und allein nur eine fachgerechte Brandsanierung.

Es ist bei solchen Bränden ähnlich wie bei Tiefgaragenbränden. Eine erforderliche Brandsanierung betrifft die Fahrzeuge, welche sich in unmittelbarer Nähe zum Brandherd befunden haben (bei Windstille je nach Brandereignis sogar im Umkreis  bis ca. 500 m). Wir sprechen auch hier von den Fahrzeugen, die durch den Brand verrußt, Dioxinablagerung (farb- und geruchlos, hochgiftig, tödlich) und durch Löschmittel verunreinigt und Rauchgase beaufschlagt wurden. Nur sind diese Fahrzeuge für Sie als Laie eigentlich nicht mehr oder nur sehr schwer erkennbar.

Auch diese Fahrzeuge sind hochgradig vergiftet (meist in Schadstoffklasse 2 = höchst bedenklich), da von Schadstoffen u. a. wie dioxinenbehaftet. Dieser Giftcocktail und Rauchgasbeaufschlagung aus Ruß- und Löschmittelverunreinigung dringen in jede Ritze und Hohlraum Ihres Fahrzeuges. Sie lassen sich nicht durch eine einfache Wäsche oder Aufbereitung  entfernen oder beseitigen.

Sie müssen wie bei Tiefgaragenbränden auch durch Dekontamination und Neutralisation entfernt werden und Sie müssen darüber zwingend ein Zertifikat erhalten. Nur so kann nachweislich und auch gerichtsverwertbar sichergestellt sein, dass Ihr Fahrzeug fachgerecht instandgesetzt wurde. Stellen Sie sich vor, sie verkaufen ein vergiftetes Fahrzeug,  welches nur vermeintlich saniert wurde und jemand kommt zu Schaden. Ohne entsprechenden Nachweis bzw. Messprotokoll haben Sie ein ernsthaftes Problem. Hier können Sie dann vor keinem Richter mehr den Kopf aus der Schlinge ziehen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Kfz zwingend trocken halten!

Auch wenn die gegnerische Versicherung, einige "Sachverständige" oder Ihre Hausverwaltung Ihnen etwas anderes erzählt. ES STIMMT NICHT. Man erzählt Ihnen auch sehr gerne, Sie müssten das Ihrer Kaskoversicherung melden. NEIN. (Nur im Fall, dass kein Schädiger bekannt ist.)

Fahrzeuge welche durch Rauchgase beaufschlagt wurden, müssen zwingend trocken gehalten werden, um weitere Beschädigungen zu vermeiden. Wenn diese Fahrzeuge nass werden, bildet sich Salz-/Blausäure, was durch die Brandrückstände weitere Beschädigungen an Chromteilen und auch an sicherheitsrelevanten Teilen verursachen. Wir wissen, dass dies im Freien sehr schwer zu handeln ist. Hier haben Sie gar keinen Handlungsspielraum. Diese betroffenen Fahrzeuge müssen eigentlich sofort zur einzig fachgerechten Brandsanierung.

Ferner obliegt Ihnen als Geschädigter (m/w/d) im Haftpflichtschadenfall auch hier die SCHADENMINDERUNGSPFLICHT.

Besonders schlimm in diesem Schadensfall: Wenn es Fahrzeuge betrifft, die Lebensmittel transportieren.

Hier obliegen Sie als Dienstleister und Fahrzeugbetreiber sogar auch noch der Verantwortung Ihrer Mitarbeiter und der Verantwortung der gegenüber der Verbraucher. Sie müssen hier sogar der Berufsgenossenschaft, dem Gesundheits- und Ordnungsamt gegenüber Rechenschaft ablegen, falls etwas passiert. Sie können es sich in keinster Weise erlauben, in vergifteten Fahrzeugen umherzufahren

Es ist bei der fachlich einzig richtigen Brandsanierung hier anzumerken, dass es in Deutschland bzw. im gesamten deutschsprachigen Raum nur einen einzigen Fachbetrieb für eine fach- und sachgerechte Brandsanierung gibt, der ein zugelassenes Dekontaminierungs- und Neutralisationsverfahren anwendet und der die einzige Dekontaminationskammer Deutschlands zur Sanierung dieser Schäden besitzt. 

www.gas-technologiezentrum.de

Das wichtigste zum Schluss!

Wir fertigen Ihnen unter Zusammenarbeit mit dem einzigen Fachbetrieb für Brandsanierung ein vollständig sach- und fachgerechtes Schadengutachten zur Regulierung des Ihnen entstandenen Schadenersatzanspruches. Hierzu gehört weiter auch ein Leihwagenanspruch, etwaiger Nutzungsausfall, (Minderwert im Fall einer notwendigen Bauteillackierung) und das Recht auf einen Fachanwalt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

 

Ihr Fahrzeug wird vor Ort bei ihnen begutachtet, zur Brandsanierung im geschlossenen Transporter abgeholt und Ihnen nach Sanierung inkl. 12-seitigem Merkblatt und Zertifikat über die Schadstofffreiheit wieder zugestellt.

 

Kosten für Sie? Keine!

Wir rechnen unsere Leistungen genau wie der Fachbetrieb zur Brandsanierung direkt mit der zur Regulierung verpflichteten Versicherung ab.

Feuerwehrschläuche

Brandschadstoffe

Schadstoffe bei Brandereignissen.

Allein in Hessen wird die Feuerwehr jährlich zu über 18.000 Bränden gerufen. Die Einsätze reichen vom brennenden Adventskranz über Fahrzeugbrände bis hin zu Großbränden in Industrieanlagen.

Bei Fahrzeugbränden (immer GB (Gefahrenbereich 2/3) sind nicht nur die Flammen lebensbedrohend. 

Denn zum einen besteht durch die im Rauch enthaltenen Brandgase Erstickungsgefahr und zum anderen entstehen gefährliche Luftschadstoffe. Aus ursprünglich unbedenklichen Stoffen kann durch chemische Reaktionen eine Vielzahl von Gefahrstoffen entstehen. Diese können sich über die Luft verbreiten, wenn sie in der heißen Brandphase zusammen mit dem Rauch von der Brandstelle ausgetragen werden. 

 

Sobald der Brandrauch abkühlt, beginnt die Schadstoffabscheidung: Die Gase kondensieren an kälteren Oberflächen und es bilden sich dort Tröpfchen. Ascherückstände, Rußpartikel und Schadstoffe „regnen ab“ und lagern sich auf alle Gegenstände in der Umgebung ab. Diese Brandrückstände stellen zusammen mit dem verunreinigten Löschwasser eine Gefahr für Mensch und Umwelt dar und müssen fachgerecht beseitigt werden.  

1.    Problematische Stoffe im Brandrauch 

Bei jedem Brand entstehen Schadstoffe. Deren Zusammensetzung und Menge hängt von den Brandbedingungen und den am Brand beteiligten Materialien ab. In hoher Konzentration bilden sich Kohlendioxid (CO2) und je nach brennbarem Material gefährliche Brandgase wie Kohlenmonoxid (CO), Nitrose Gase (NOx), Schwefeldioxid (SO2), Schwefelwasserstoff (H2S), Chlor (Cl2), Chlorwasserstoff (HCl bzw. Salzsäure), Bromwasserstoff (HBr), Cyanwasserstoff (HCN bzw. Blausäure), Ammoniak (NH3) und Phosgen (COCl2). Außerdem können zahlreiche weitere giftige und gesundheitsschädliche Folgeprodukte wie Dioxine/Furane auftreten, insbesondere wenn problematische Vorläuferstoffe vorhanden sind. 



2.    Problematische Stoffe auf der kalten Brandstelle 

Ist das Feuer gelöscht und die Brandstelle abgekühlt, sind vor allem organische Schadstoffe an Oberflächen und den Fahrzeuginnenräumen (Fahrzeuge sind nicht gas- und staubdicht konzipiert, sie sind zwangsbe- und entlüftet) absorbiert, das heißt, die Schadstoffe haften an sämtlichen Materialien und Oberflächen, insbesondere an Rußpartikeln, und sind dort angereichert. Diese Bindung verringert ihre Mobilität. Die in Tabelle 1 angegebenen Stoffe können durch ihre toxische, mutagene oder kanzerogene Wirkung eine gesundheitliche Gefahr darstellen. 

Wichtige Schadstoffe auf kalten Brandstellen und ihre Vorläufersubstanzen 

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3    Auswirkungen von Löschmitteln auf betroffene Fahrzeuge 

Nicht nur Brandgase und Brandrückstände können sich auf die umliegenden Fahrzeuge negativ auswirken, sondern auch die Bestandteile bestimmter Löschmittel wie fluorhaltige Schaumlöschmittel oder Halon-Lösch- mittel sowie Löschwasser, das mit wassergefährdenden Stoffen von der Brandstelle verunreinigt ist. 



3.1  Fluorhaltige Schaumlöschmittel  

Schaumlöschmittel werden vor allem zum Löschen brennbarer Flüssigkeiten und schmelzender Feststoffe eingesetzt, da sie sich schnell auf deren Oberfläche verteilen. Löschschäume bestehen aus Wasser, Schaummittel und Luft. Es wird zwischen fluorfreien und fluorhaltigen Löschschäumen unterschieden. 

 

Fluorhaltige Schaumlöschmittel enthalten poly- oder perfluorierte, also teilweise oder ganz fluorierte Chemikalien, die oberflächenaktiv sind und auch als Perfluortenside (PFT) bezeichnet werden. Fluorhaltige Löschschäume bilden auf der Oberfläche brennender Flüssigkeiten einen Wasserfilm und verhindern, dass die brennende Flüssigkeit mit dem Schaum ein Gemisch, eine Emulsion bildet. 

In der Natur sind poly- und perfluorierte Chemikalien nicht abbaubar. Sie haben sich mittlerweile weltweit ausgebreitet, sind in Gewässern und Sedimenten zu finden und reichern sich in Nahrungsketten an. Einige dieser Verbindungen wurden bereits im menschlichen Blut nachgewiesen. 

Ein Beispiel sind Perfluoroktansulfonate (PFOS), die zwar nicht mehr in Löschmitteln verwendet werden, aber in älteren Schaummitteln noch enthalten sein können. Da perfluorierte Chemikalien sehr lange in der Umwelt bestehen bleiben und sie im Verdacht stehen, die Fortpflanzung zu schädigen, hat die Europäische Union 2008 mit der Richtlinie 2006/122/EG (in Deutschland mit der ChemVerbotsV in nationales Recht umgesetzt) sowohl die Verwendung als auch das Inverkehrbringen von Perfluoroktansulfonaten beschränkt. Feuerlöschmittel, die Perfluoroktansulfonate enthalten, aber bereits vor Dezember 2006 in Verkehr waren, dürfen seit dem 27. Juni 2011 aber nicht mehr verwendet werden. 

3.2  Halogenhaltige Löschmittel 

Halogenhaltige Löschmittel (abgekürzt Halon-Löschmittel) enthalten halogenierte Kohlenwasserstoffe, die Mitverursacher des Ozonlochs sind. Sie wurden bereits 1991 mit der „Verordnung zum Verbot von bestimmten die Ozonschicht abbauenden Halogenkohlenwasserstoffen“ verboten. Halon-Löschmittel dürfen in Ausnahmefällen noch eingesetzt werden, wenn sie „zum Schutz von Leben und Gesundheit des Menschen zwingend erforderlich sind“. 

Mit der Verordnung (EU) Nr. 744/2010 vom 18. August 2010 wurden für Halone, die für kritische Verwendungszwecke z. B. Feuerlöscher in Flugzeugen noch eingesetzt werden dürfen, gestufte Endtermine festgesetzt. Spätestens ab dem 31.12.2040 dürfen Halone auch für kritische Zwecke nicht mehr verwendet werden und damit ausgerüstete Feuerlöscher und Brandschutzanlagen müssen außer Betrieb genommen werden. 

Definition der Gefahrenbereiche (GB).

Zusammenstellung unter Beachtung entsprechend der VdS-Richtlinie 2357 

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Dekontaminierung und Neutralisation?

Warum braucht ihr Fahrzeug nach so einem Schadensfall eine Dekontaminierung und Neutralisation?

Eine Dekontaminierung und Neutralisation ist zur Wiederherstellung zwingend erforderlich und findet am Fahrzeug außen und im Fahrzeuginnenraum statt, damit die aggressiven Stoffe, welche beim Brand entstanden sind, nicht die Lackoberfläche, sicherheitsrelevant verbaute Bauteile (Airbags, Gurtstraffer, Fahrerassistenzsysteme, Steuergeräte), Fahrwerk- und Achsteile zerstören können. 

Diese Zerstörung geschieht langsam, nach einer vermeintlichen Aufbereitung,

nach ca. 18-24 Monaten. Ist der Schaden erst einmal abgerechnet, gibt es da auch nichts mehr dran zu ändern. Und überhaupt bringen Sie diese Schäden nach diesem Zeitraum gar nicht mehr mit dem Brandereignis von damals in Verbindung.

 

Die beim Brand entstehenden und freigesetzten hochgiftigen Stoffe wie Polychlorierte Biphenyle (PCB), PAK´s, Chloride, Dioxine, Salz- und Blausäure sind farb- und geruchslose Giftstoffe und dringen in Form von Rauch und feinsten Staubpartikeln in den Fahrzeuginnenraum ein und werden hier von den vorhandenen Materialien und Stoffen aufgenommen und gespeichert. Beim weiteren Betrieb des Fahrzeuges werden diese Giftstoffe stetig an die Umgebung wieder abgegeben. Diese Kontamination stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar und ist bei Benutzung im Straßenverkehr somit als Verkehrsgefährdung zu betrachten.

 

Diese Fahrzeuge sind aufgrund ihrer Kontaminierung nicht fahrbereit und nicht verkehrssicher. Fahrzeuge, die nicht verkehrssicher sind, haben lt. StVZO (Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung) keinen Versicherungsschutz.

 

Sie dürfen nicht benutzt werden und auch nicht in anderen Räumen untergestellt werden, da sie diese dann auch kontaminieren. Das wäre dann Kontaminationsverschleppung.

 

Schadstoffbelastungen können auch nicht, wie gerne von unseriösen Stellen betrieben, mit Wischproben verifiziert werden. Ruß ist schwarz, eigentlich ungiftig, und nur Dreck. Giftstoffe sind unsichtbar, nicht zeig- sondern nur messbar.

 

Was das für alle beim Brand in der Garage abgestellten Fahrzeuge und Bränden im Freien (bei Windstille im Umkreis ca. 500 m) bedeutet?

 

Dabei müssen Sie noch nicht einmal zwingend viel davon sehen.

Dies belegen wissenschaftliche Untersuchungen bereits seit Jahren. 

 

Ruß ist hierbei nicht das Problem. Und Giftstoffe sehen Sie nicht.

 

 

Informationsvideos

aus dem einzig richtigen Fachbetrieb für Brandsanierung und Emissionsschäden.



Einfach draufklicken, Ton an, Informieren.



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https://www.youtube.com/watch?v=5cBHpxUxaL0

 

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https://www.youtube.com/watch?v=Jk8u7blitW4

 

https://www.youtube.com/watch?v=RCOVL4lBQwc

 

https://www.youtube.com/watch?v=x975dBHFibY

 

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