

Kfz Haftplichtschäden


Sie tragen am Unfall keine Schuld
Die Kfz Haftpflichtversicherung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil der Autoversicherung. Sie deckt die Schadenersatzansprüche, die anderen (Dritten) durch den Betrieb Ihres Fahrzeugs entstehen. Die eigene Kfz Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden am eigenen Fahrzeug. Für die Deckung eigener Schäden ist die Kaskoversicherung zuständig.
Die im Kfz Haftpflichtschadenfall zugrunde liegenden gesetzlichen Ansprüche unterscheiden sich von den vertraglichen Ansprüchen im Kfz Kaskoschadenfall.
Im Kfz Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Geschädigte ist so zu stellen, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre.
Statt der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes können Sie auch den Geldbetrag verlangen, der für die Wiederherstellung erforderlich wäre. Die Abwicklung erfolgt hierbei nicht durch den Unfallverursacher.
Kraft Gesetzes tritt die Kfz Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers an die Stelle ihres Versicherungsnehmers und kommt für den Schadenersatz auf. Sämtliche Kosten, die zur Wiederherstellung des Zustandes vor dem Unfallereignis erforderlich sind, werden hierbei dem Schaden angerechnet und ersetzt.
Die Ansprüche können vielfältig sein. Hierzu zählen der Sachschaden am Fahrzeug, Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Leihwagen, Abschleppkosten, Standgebühren, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Gutachterkosten, Rechtsanwaltskosten und weitere.
• Schadenersatzrecht
Für die Abwicklung eines Kfz Haftpflichtschadens ist das "Schadenersatzrecht" anzuwenden. Hier haben Sie als Unfallgeschädigter in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern der EU eine sehr gute Absicherung.
• Schadensteuerung
Als Geschädigter geben Sie im Fall eines Kfz Haftpflichtschadens in der Schadensregulierung den Ton an und können viel Einfluss auf die Schadensteuerung nehmen. Hierfür sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen!
• Schadengutachten
Im Schadensfall zählt der neutrale Sachverständige Ihrer Wahl zu Ihren Rechten. Das Gutachten ist Teil des Schadenausgleichs. Ob ein Gutachten erforderlich ist, entscheiden Sie als Geschädigter selbst.
Das Schadenersatzrecht in Deutschland stattet Sie im Schadenfall mit umfassenden Rechten aus. Verglichen mit anderen Ländern in Europa sind Ihre Ansprüche äußerst vielfältig. Sie umfassen neben Wertminderung, Abschleppkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Finanzierungskosten, etc. auch die Kosten für ein Sachverständigengutachten und einen Anwalt als Interessenvertretung. Gerade Positionen wie Sachverständigen- oder Rechtsanwaltskosten sind in vielen anderen Ländern aus eigener Tasche zu bezahlen. Weiter hat die regulierende Versicherung im Fall eines Kfz Haftpflichtschadens wesentlich weniger aktive Gestaltungsmöglichkeiten. Vorausgesetzt natürlich, Sie kennen Ihre Rechte, ansonsten läuft es auch schnell umgekehrt.
Ein neutraler Schadengutachter ist der erste Schritt in eine Schadenabwicklung ohne Fernsteuerung.
Die Kosten für einen unabhängigen Unfallgutachter werden bei einem Kfz Haftpflichtschaden von der regulierenden Versicherung getragen.
Die Erstellung von Schadengutachten (Kfz Haftpflichtschaden) ist dann erforderlich, wenn Ihr Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer durch dessen Verschulden beschädigt wurde.
Schadengutachten im Allgemeinen
In der Schadenabwicklung stellt ein neutrales Unfallgutachten die optimale Regulierungsbasis dar. Vorsicht ist jedoch bei Kleinstschäden und unklarer Schuldfrage geboten. Hier kann es im Einzelfall sinnvoll sein, einen anderen Weg einzuschlagen und ein Kurzgutachten oder eine Reparaturkalkulation anfertigen zu lassen. Im Einzelfall kann auch ein Kostenvoranschlag eine Lösung darstellen. Vor der Beauftragung eines Gutachters sollten Sie mit diesem über das Thema Kostenrisiko sprechen. Bei uns gehört dieser Punkt zu den ersten zu klärenden Sachverhalten.
• KFZ GUTACHTEN
• KOSTENVORANSCHLAG
• KURZGUTACHTEN
Welche Ansprüche können im Schadenfall entstehen?
Möchten Sie eine Schadenersatzforderung geltend machen, so haben Sie Ihre Ansprüche nachzuweisen. Neben dem technischen Schadenumfang am Fahrzeug fallen oftmals weitere Schadenersatzansprüche an.
Hierzu zählen:
• Schmerzensgeld, Verdienstausfall und weitere
• Mögliche Ansprüche im Schadensfall
• Sachschaden an Gegenständen (Ladung, etc.)
• Personenschäden / Schmerzensgeld
• Abschlepp- und Bergungskosten
• Sachschaden am Fahrzeug
• Ab- und Anmeldekosten
• Entsorgungskosten
• Standgebühren
• Arztkosten
• Anwaltskosten
• Verdienstausfall
• Auslagenpauschale
• Finanzierungskosten
• Haushaltsführungskosten
• Mietwagenkosten / Nutzungsausfall
• Folgeschäden aus dem Unfallereignis
• Sachverständigenkosten / Gutachterkosten

Schadensabwicklung - viele Wege führen zum Ziel
Schadennachweis • Verkauf • Reparatur
Unterschiedliche Schadenkonstellationen erfordern unterschiedliche Lösungsansätze. Die besten Entscheidungen können Sie treffen, wenn Sie über Ihre Möglichkeiten umfassend informiert sind und deren Vor- und Nachteile kennen.
Als Geschädigter haben Sie im Regelfall keine Erfahrung in der Schadenabwicklung. Auf der Gegenseite stehen Ihnen jedoch ausschließlich Schadenprofis gegenüber. Im Schadenfall sind viele Beteiligte an der Steuerung Ihres Schadens interessiert.
Schneller und unbürokratischer Hilfe sollten Sie zunächst kritisch gegenüberstehen. Häufig hat diese den Hintergrund eigener finanzieller Interessen. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und treffen Sie keine Entscheidungen unter Druck.
Steuern statt gesteuert werden - lassen Sie sich nicht zum Spielball der Schadenprofis machen.

Welche Möglichkeiten gibt es, einen Schaden nachzuweisen
Beste Absicherung: Ein Kfz Gutachten ist im Kfz Haftpflichtschadenfall die optimale Regulierungsgrundlage.
Ein Gutachten liefert die größtmögliche Sicherheit und schützt vor teuren Fehlentscheidungen.
Kurzgutachten
Gute Absicherung: Ein Kurzgutachten ist die "kleine Variante" eines Kfz Gutachtens. Ein Kurzgutachten bringt viel Sicherheit und ist bei Schadenfällen um die Bagatellgrenze eine solide Alternative zum unsicheren Kostenvoranschlag.
Reparaturkalkulation
Geringe Absicherung: Eine Reparaturkalkulation ist vergleichbar mit einem Kostenvoranschlag, wird jedoch nicht vom Reparaturbetrieb, sondern von einem Sachverständigen erstellt. Eine Reparaturkalkulation bringt etwas mehr Sicherheit als ein Kostenvoranschlag.
Kostenvoranschlag
Keine Absicherung: Ein Kostenvorschlag ist ein Angebot eines Unternehmens, die Reparatur zu einem bestimmten Preis auszuführen. Ein Kostenvoranschlag ist die unsicherste Variante, einen Schaden nachzuweisen.
Im Vergleich zum Thema Kfz Gutachten - Kurzgutachten - Kostenvoranschlag klären wir über die Unterschiede sowie Vor- und Nachteile auf.
Welche Abrechnungsmöglichkeiten gibt es im Schadenfall?
Reparaturfall - fiktive Abrechnung
Sie fordern von der Versicherung den Geldbetrag, der zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erforderlich ist. Als Schädiger sind Sie hierbei so zu stellen, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre. Die Abrechnung erfolgt auf Basis eines Kfz Gutachtens, Kurzgutachtens oder Kostenvoranschlags - ohne Vorlage einer Reparaturrechnung.
Reparaturfall - konkrete Abrechnung
Sie lassen den ursprünglichen Zustand durch eine Reparatur wiederherstellen und legen die Reparaturrechnung bei der Versicherung vor. Reparatur- und Regulierungsbasis ist ein Kfz Gutachten, ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag.
Wirtschaftlicher Totalschaden
Ist der Schaden höher als der Wert des Fahrzeugs ist eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes wirtschaftlich nicht sinnvoll. Der Schadenausgleich erfolgt auf Basis des Fahrzeugwertes. Abrechnungsgrundlage ist ein Kfz Gutachten. Unter bestimmten Bedingungen ist eine Reparatur bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes (Opfergrenze) möglich.
Technischer Totalschaden
Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ist technisch nicht mehr möglich (sehr selten). In diesem Fall sind wie beim wirtschaftlichen Totalschaden statt der Höhe der Reparaturkosten die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs maßgebend.
Die Darstellung ist stark vereinfacht, gibt Ihnen jedoch einen ersten groben Überblick. Die Abwicklung im Detail ist Sache der Rechtsanwälte.

Welche Reparatur-möglichkeiten habe ich? Bin ich verpflichtet, zu reparieren?
Neben verschiedenen Möglichkeiten der Reparatur ist es auch möglich, einen Schaden gar nicht zu reparieren oder den Wagen im verunfallten Zustand zu verkaufen. Die Entscheidung für einen bestimmten Weg hängt von verschiedenen Gegebenheiten ab. Die Abrechnung mit der Versicherung kann sich vom gewählten Reparaturweg unterscheiden.
Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt
Dieser Weg ist vor allem bei neueren Fahrzeugen und komplexeren Schäden empfehlenswert. Der Reparaturbetrieb hat die nötige Sach- und Fachkenntnis, besitzt das erforderliche Spezialwerkzeug und hat direkten Zugang zu den Vorgaben und Arbeitsanweisungen des Herstellers. Mit der Reparatur in der markengebundenen Fachwerkstatt halten Sie die Garantie Ihres Fahrzeugs aufrecht und sichern sich auch Kulanz des Herstellers im Fall von Problemen außerhalb der Garantiezeit.
Reparatur in einer freien Fachwerkstatt
Kommt ein Fahrzeug in die Jahre, wird für die Wartung häufig nicht mehr der teure Markenbetrieb aufgesucht. Dieser Weg steht auch im Schadensfall offen. Eine freie Werkstatt kann Schäden meist kostengünstiger beheben als der Hersteller. In manchem Schadensfall lässt sich durch den Weg über eine freie Werkstatt ein wirtschaftlicher Totalschaden abwenden. Die technische Ausstattung der freien Werkstätten kann mit den markengebundenen Betrieben oft nicht mithalten, daher ist für die Werkstattentscheidung auch die Komplexität eines Schadens entscheidend.
Reparatur in Eigenleistung
Sie sind handwerklich begabt und können die Reparaturarbeiten selbst durchführen?
Dann stellt eine Reparatur in Eigenleistung eine gute Lösung dar. Unterstützung und Hilfestellung finden Sie im Netz über Automobilforen, Youtube, Blogs, Reparaturanleitungen, etc.
Teilreparatur
Sie nehmen eine Teilreparatur vor und belassen einen Teil der Schäden am Fahrzeug.
Reparatur mit Gebrauchtteilen
Gerade bei älteren Fahrzeugen kann eine Reparatur mit Gebrauchtteilen sinnvoll sein. Diese Reparaturvariante ist nicht als minderwertig anzusehen. Die Teile an Ihrem Fahrzeug sind schließlich ebenfalls keine Neuteile mehr. Über die Reparatur mit Gebrauchtteilen lässt sich häufig ein wirtschaftlicher Totalschaden abwenden.
Keine Reparatur - Sie fahren mit dem Schaden weiter
Mit den Schäden ohne Reparatur weiterzufahren ist dann möglich, wenn keine sicherheitsrelevanten Bauteile beschädigt sind und kein Verstoß gegen die Verkehrssicherheit im Sinne der STVZO vorliegt. Falls zukünftig ein weiterer Schaden entsteht, kann diese Variante erhebliche Nachteile mit sich bringen.
Keine Reparatur - Sie verkaufen Ihren Wagen im verunfallten Zustand
Sie verkaufen Ihren Unfallwagen ohne Reparatur im verunfallten Zustand.