

Sondergutachten Old- und Youngtimer


Was ist mein Oltimer wert?
Was leistet ein Oldtimer-Kurzgutachten?
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Ein Oldtimer-Kurzgutachten beziehungsweise, Kurzbewertung durch einen Oldtimer-Gutachter, besteht darin, dass dieser Sachverständige den Zustand deines Oldtimers von außen in Augenschein nimmt. Zusätzlich gibst du ihm alle bekannten Eckdaten zu deinem Fahrzeug und auch zu den Mängeln. Auf dieser Basis ordnet der Sachverständige ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) eine Zustandsnote zu und gibt eine Einschätzung zum Wert. Danach erhältst du ein „Oldtimergutachten nach § 23 Zertifikat“ dazu.
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Im Rahmen eines Oldtimer-Gutachtens nach § 23 StVZO können Unterschiede bei der Beurteilung der Fahrzeuge auftreten. Gerade der Begriff „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“, der in der Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern genannt ist und als Grundvoraussetzung für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens gilt, ermöglicht unterschiedliche Interpretationen bei der Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 23 StVZO. Deshalb wurde ein Anforderungskatalog erstellt, der einer Begutachtung zugrunde gelegt werden muss.
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Der Anforderungskatalog dient der Entscheidungsfindung im Rahmen einer Begutachtung von Fahrzeugen aller Klassen gemäß § 23 StVZO. Er hat das Ziel, einheitliche Anforderungen und Beurteilungskriterien zu definieren, damit es zu vergleichbaren Beurteilungsergebnissen kommt.
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Die allgemeinen Voraussetzungen für eine positive Begutachtung gem. § 23 StVZO sind, dass es nur für Fahrzeuge gilt, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Nur diese Fahrzeuge können als Oldtimer eingestuft werden. Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, aber die bezüglich der Erstzulassung diese Bedingung nicht erfüllen, unterliegen der Nachweispflicht des Verfügungsberechtigten. Gegebenenfalls ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

kurzgutachten oder ausführliche bewertung
Wo liegt der Unterschied zwischen einem Kurzgutachten und einer ausführlichen Bewertung?
Normalerweise müssen Sie für ein Kurzgutachten Ihren Oldtimer selbst zu dem Sachverständigen transportieren. Bei einem ausführlichen Gutachten kommt er zu Ihnen oder zu Ihrem gewünschten Treffpunkt. Meistens ist dies eine Werkstatt.
Im Vergleich zum Oldtimer Kurzgutachten ist ein ausführliches Gutachten wesentlich umfangreicher. In der Begutachtung von außen und innen inklusive einer Überprüfungsfahrt, in der Dokumentation des Zustands und auch in der Begründung für die Note und den Fahrzeugwert.
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Wenn Sie einen Oldtimer kaufen oder spezielle Anforderungen haben, also zum Beispiel den Wiederherstellungswert Ihres Oldtimers ermitteln lassen möchten, ist eine ausführliche Bewertung eine gute Wahl. Ein Kurzgutachten ist hingegen empfehlenswert, wenn Sie einen Anhaltspunkt haben möchten, ob sich die Zustandsnote oder der Fahrzeugwert seit einer vorigen ausführlichen Bewertung verändert hat oder wenn Sie eine Oldtimer Versicherung abschließen möchten. Viele Versicherer verlangen nämlich, abhängig von einem bestimmten Fahrzeugwert, lediglich ein Kurzgutachten, denn aus dem angegebenen Fahrzeugwert errechnet sich die Versicherungssumme und auch der Beitrag.
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Meistens ist ein Oldtimer Vollgutachten lediglich für Fahrzeuge ab einem höheren Fahrzeugwert oder für Umbauten auf andere Modelle erforderlich. Bis zu einem Fahrzeugwert von 80.000 Euro ist ein Oldtimer Kurzgutachten für die meisten Versicherungen ausreichend.